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Soziale Hängematte durch Hartz 4! Arbeitslosengeld 2 - Ein Überblick!

16.03.2006 - 21:32 von Redaktion

Wenn die Arbeitsagenturen doch tatsächlich inzwischen auf Linienbussen dafür Werbung machen, dass mensch endlich seinen Arbeitslosengeld II-Antrag abgibt, dann ist es höchste Zeit, dem bunten Volke noch mal darzustellen, was sich alles ändern wird.

Für diejenigen, die noch Arbeitslosengeld I beziehen, ändert sich vorerst nix. Diejenigen, die von Sozikohle leben, müssen sich eigentlich auch nicht großartig umstellen - im Gegenteil, die haben Glück, da die Sozialämter die Umstellung anscheinend sehr viel problemloser geregelt bekommen als die Arbeitsagenturen. Bleiben noch die übrig, die im Moment Arbeitslosenhilfe beziehen.

Die Höhe der bisherigen Arbeitslosenhilfe war von verschiedensten Faktoren abhängig:
- des Einkommens vor dem Arbeitslosengeldbezug
- dem Gesundheitszustand des Beziehers
- den Vermögensverhältnissen
- eventuellen sonstigen Einkommen des Beziehers und des Lebenspartners.


Das konnte bislang dazu führen, dass manche Leute mit Ihrer Arbeitslosenhilfe nicht ausgekommen sind und deshalb trotzdem noch zum Sozi gehen mußten. Immerhin spart man sich in Zukunft also wenigstens eine Behörde. Das alles andere für den Betroffenen nicht eben einfacher geworden ist, erkennt man bereits an dem zehnseitigen Antrag, der erst mal ausgefüllt sein will. Ich halte mich nicht für blöde, arbeite sogar bei einer Arbeitsagentur, und ich hatte ernsthafte Probleme mit dem Teil. Das nur am Rande.

Also, was für Leistungen erfaßt nun ALG II?

Erst mal den Regelbedarf von 345 €.

Dann werden Kosten für Miete und Heizung "in angemessener Höhe" übernommen. Interessanterweise richtet sich die Angemessenheit eher nach der Größe der Wohnung als nach der Miethöhe. Demnach sind 400 € für 40 m² bei einem Alleinstehenden eher angemessen als 400 € für 60m²! Aber keine Angst, demjenigen, der wegen 10 m² zuviel aus seiner Wohnung raus muß, dem bezahlt die Arbeitsagentur sowohl Makler als auch Umzug, Hauptsache, dem Gesetz wurde genüge getan. Jede weitere Person in der "Bedarfsgemeinschaft" erhöht den angemessenen Platzbedarf übrigens um 15m².

A propos Bedarfsgemeinschaft, das ist auch so ne Sache: Sofern ihr mit jemanden zusammen lebt, ist dieser Mensch automatisch Teil der Bedarfsgemeinschaft! Das kann dazu führen, dass auch euer Partner dann ALG II bekommen kann, kann genauso gut dazu führen, dass eventuelles Einkommen des Partners angerechnet wird, und aus ist es mit ALG II! Fragt mich bitte nicht, wo zwischen Mitbewohner und Lebenspartner die Grenze gezogen wird, die Sozialämter haben bisher bereits immer im Zweifelsfalle für die Staatskasse entschieden, und die Arbeitsagenturen werden sich wohl daran orientieren! Also, wenn ihr euren Partner sowieso rausschmeißen wolltet, macht es jetzt, aber meßt vorher noch mal die Wohnung aus! Kinder sind übrigens auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also, wenn ihr so was habt, paßt gut drauf auf, die bringen bares Geld!

Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen gibt es noch, je nach Leiden, pauschale Zuschläge zum Alg II. Leider hab ich vergessen nachzuschauen, was es für eine kaputte Leber extra gibt, fragt einfach euren Sachbearbeiter...
Zuschläge gibt es auch für Schwangere und Alleinerziehende.

Was gibt es denn nicht mehr?

Nicht mehr gibt es einen Freibetrag für Nebeneinkommen. Sprich, alles was Ihr nebenbei verdient, wird nur noch mit einem prozentualem Freibetrag, abhängig von der Höhe des Einkommens, bedacht, und alles andere mindert euren Regelbedarf. Ausnahme hierbei ist der 1 €-Job, aber dazu später. Genauso wird übrigens mit dem Einkommen der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfahren, und wenn es nur 20 € fürs Zeitungen austragen sind.

Gar nicht mehr gibt es dann auch unzumutbare Jobs! Jeder Job, der euch vorgeschlagen wird, muß angenommen werden, ansonsten wird der Geldhahn abgedreht!

Früher oder später, wir gehen mal von viel später aus, werden für ALG II-Bezieher sogenannte Fallmanager installiert. Damit sind dann zum einen die arbeitslosen Sozialarbeiter von der Straße, zum anderen hat der ALG II-Bezieher damit einen festen Ansprechpartner, der sowohl für Jobs, kaputte Kühlschränke und fehlende Kindergartenplätze zuständig ist.

1 Euro - Jobs!

Die kann euch 1 - 1,50 Eurojobs zuweisen. Auch diese müssen erst mal grundsätzlich angenommen werden. Die Sozialämter machen das übrigens schon seit Jahren so. Der Schuß wird tierisch nach hinten losgehen, ich gehe davon aus, dass viele gemeinnützige Arbeitgeber, die solche Jobs anbieten dürfen, nach und nach ihr Personal auf billig umstellen. Dürfen die zwar nicht, wird aber bestimmt dennoch so passieren!

Zum Schluß noch ein Tipp: Kontrolliert eure Bewilligungsbescheide sehr genau. Die Fehlerquote dürfte immens sein. Das liegt zum einen an der Software, mit der die Berechnungen erstellt werden und die hinten und vorne nicht funktioniert, zum anderen an dem Zeitdruck, den die Regierung der Arbeitsagentur aufgezwungen hat und unter dem ein megakompliziertes, unvollständiges Gesetz umgesetzt werden muß. Die Arbeitsämter haben dafür tausende neue Mitarbeiter (auf Zeitvertragsbasis) bekommen, und zwar von Post, Bahn und Telekom. Also alles handverlesene Fachleute! Nett wäre es zudem, wenn ihr erst mal in Ruhe euren Bescheid abwartet, bevor ihr meint, Frust ablassen zu müssen - für sehr viele wird unterm Strich mehr Knete rauskommen, als vorher!

HaektorAW@gmx.deMicha P.

Kommentare

wow gold am 05.09.2007 - 03:11 Uhr
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